Was zählt als Außenlärm?
Außenlärm im Sinne der DIN 4109 sind alle Geräusche, die von außen auf das Gebäude einwirken. Dazu zählen vor allem vier Quellen:
- Straßenverkehrslärm: Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen, Wohnstraßen mit relevantem Aufkommen.
- Schienenverkehrslärm: Fern, Regional und Güterstrecken sowie Straßenbahnen und U Bahnen.
- Fluglärm: Einflugschneisen, Anflugkorridore, Hubschrauberlandeplätze.
- Anlagenlärm: produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe, Sport und Freizeitanlagen, soweit sie nicht TA Lärm Sondervorschriften unterliegen.
Der Bauphysiker betrachtet die jeweils maßgebliche Quelle. Wenn mehrere Quellen relevant sind, etwa Bahn und Bundesstraße, wird die Quelle mit dem höheren Beurteilungspegel angesetzt. Treffen die Pegel ähnlich stark zusammen, werden sie energetisch addiert.
Wie stark der Außenlärm beim eigenen Bauvorhaben ins Gewicht fällt, hängt vom Gebäudetyp ab. Tipps fürs Eigenheim finden Sie unter Schallschutznachweis Einfamilienhaus. Die Norm Grundlagen erklären wir auf der Pillar DIN 4109.
Wie wird der Außenlärmpegel La berechnet?
Die DIN 4109-3 beschreibt das Verfahren zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels La. Der Pegel wird vor der Fassade angesetzt und beschreibt den Geräuschpegel, dem die Außenbauteile ausgesetzt sind. Datengrundlage sind:
- Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen aus den Lärmaktionsplänen der Kommunen.
- Lärmkartierungen nach EU Umgebungslärmrichtlinie.
- Daten aus Lärmgutachten benachbarter Bauvorhaben.
- Schallemissionsdaten von Anlagen und Betrieben.
- Punktuelle Messungen, sofern keine ausreichenden Daten vorliegen.
Aus dem ermittelten Pegel ergibt sich der Lärmpegelbereich, der die Anforderungen an die Außenbauteile bestimmt. Dieser Schritt ist eine fachliche Aufgabe, weil bereits kleine Annahmefehler die Anforderung um eine ganze Klasse verschieben können.
Was bedeuten die Lärmpegelbereiche I bis VII?
Die DIN 4109-1 definiert sieben Lärmpegelbereiche. Sie reichen von ruhigen Lagen (LPB I) bis zu extrem hoch belasteten Lagen (LPB VII).
| Lärmpegelbereich | Maßgeblicher Außenlärmpegel La | Typische Lage |
|---|---|---|
| LPB I | bis 55 dB(A) | ruhige Wohnstraße, Stadtrand |
| LPB II | 56 bis 60 dB(A) | Wohngebiet mit lockerer Bebauung |
| LPB III | 61 bis 65 dB(A) | Wohnstraße mit Durchgangsverkehr |
| LPB IV | 66 bis 70 dB(A) | Sammelstraße, Stadtlage |
| LPB V | 71 bis 75 dB(A) | Hauptverkehrsstraße, Bahnstrecke |
| LPB VI | 76 bis 80 dB(A) | Bundesstraße, dicht bebaut |
| LPB VII | über 80 dB(A) | Autobahnnähe, Flughafenumgebung |
Aus dem Lärmpegelbereich und der Raumnutzung ergibt sich das erforderliche resultierende Schalldämm Maß R'w,res des Außenbauteils. Es betrachtet die Außenwand, das Fenster und gegebenenfalls weitere Bauteile (Lüftungsöffnungen, Rolladenkästen) im Verbund.
Welche Fensterklasse brauchen Sie nach VDI 2719?
Fenster sind das schwächste Glied in der Fassade und bestimmen den Schallschutz wesentlich. Die VDI 2719 ordnet Fenstern Schallschutzklassen 1 bis 6 zu. Je höher die Klasse, desto höher die Schalldämmung im eingebauten Zustand.
| Schallschutzklasse | Bewertetes Schalldämm Maß Rw | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Klasse 1 | 25 bis 29 dB | ruhige Wohnstraße |
| Klasse 2 | 30 bis 34 dB | Wohnstraße mit moderatem Verkehr |
| Klasse 3 | 35 bis 39 dB | Sammelstraße |
| Klasse 4 | 40 bis 44 dB | Hauptverkehrsstraße |
| Klasse 5 | 45 bis 49 dB | Bundesstraße, Bahnstrecke |
| Klasse 6 | ab 50 dB | Sondersituationen |
Ehrlich gesagt: Eine Fensterklasse höher bringt im fertigen Raum meist mehr Komfort als eine doppelt so dicke Außenwand. Geld dort einsetzen, wo es spürbar wirkt.
Wie viel Schallschutz müssen Außenwand und Dach leisten?
Bei massiven Außenwänden (Mauerwerk, Beton) ist der Schallschutz selten der Engpass. Standardaufbauten erreichen häufig R'w 50 Dezibel und mehr. Bei Holzrahmenbau und Holztafelbau müssen die Aufbauten gezielt geplant werden, weil leichtere Konstruktionen tendenziell weniger Schall dämmen. Hier helfen schwere Beplankungen, gedämmte Hohlräume und entkoppelte Schichten.
Ein oft unterschätzter Punkt ist das Dach. In Wohnräumen direkt unter dem Dach (Dachgeschoss, Mansarden) ist der Schallschutz des Dachs ebenso wichtig wie der der Außenwand.
Die Holzsparrendecke mit Aufdachdämmung oder Zwischensparrendämmung muss den Anforderungen genügen. Bei höheren Lärmpegelbereichen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, etwa Doppelbeplankung der Innenseite oder schwere Aufdachelemente.
Wie lüften Sie bei dauerhaft geschlossenen Fenstern?
Sind die Fenster aufgrund des Außenlärms dauerhaft geschlossen, muss eine schalltechnisch geeignete Lüftung vorgesehen werden. Reine Stoßlüftung reicht in höheren Lärmpegelbereichen nicht aus. Drei Lösungen sind verbreitet:
- Schalldichte Fensterfalzlüfter: kleine Lüftungselemente im Fensterrahmen, die einen Mindestluftwechsel sichern, ohne den Schallschutz zu unterlaufen.
- Wandlüfter mit Schalldämpfer: dezentrale Lüfter mit integriertem Akustikkanal, einsetzbar in Bestand und Neubau.
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: zentrale Lüftungsanlage, die zusätzlich den Wohnkomfort und die Energieeffizienz erhöht.
Welche Lösung passt, hängt vom Lärmpegelbereich, der Bauform und der Energiebilanz ab. Der Bauphysiker arbeitet hier eng mit dem Energieberater zusammen, damit Schallschutz und Heizlast aufeinander abgestimmt sind. Der erforderliche Mindestluftwechsel und die Auslegung der Lüftung werden ohnehin im Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 festgehalten, das bei dauerhaft geschlossenen Fenstern zum Pflichtbestandteil der Planung wird.
Wie läuft der Außenlärmnachweis Schritt für Schritt ab?
Der Außenlärmnachweis nach DIN 4109-3 und DIN 4109-1 läuft in sechs Schritten ab: vom maßgeblichen Außenlärmpegel über den Lärmpegelbereich und das erforderliche Schalldämm Maß bis zur Auslegung von Fenster, Wand und Dach und der Dokumentation im Bauantrag.
- Maßgeblichen Außenlärmpegel ermitteln. Nach DIN 4109-3 aus Verkehrszählungen, Lärmkartierungen oder, wenn keine ausreichenden Daten vorliegen, aus punktuellen Messungen. Der Pegel wird vor der Fassade angesetzt.
- Lärmpegelbereich zuordnen. Aus dem ermittelten Pegel ergibt sich der Lärmpegelbereich I bis VII. Unterschiedlich belastete Fassaden eines Gebäudes können in unterschiedliche Bereiche fallen.
- Schutzbedürftige Räume festlegen. Betroffen sind vor allem Aufenthaltsräume in Wohnungen, Schlafräume sowie Unterrichts- und Büroräume. Bäder, Flure und Abstellräume zählen in der Regel nicht dazu.
- Erforderliches Schalldämm Maß bestimmen. Aus Lärmpegelbereich und Raumart ergibt sich nach DIN 4109-1 das erforderliche resultierende Schalldämm Maß der Außenbauteile für jeden schutzbedürftigen Raum.
- Außenbauteile auslegen. Fenster (Schallschutzklasse), Außenwand, Dach, Rollladenkasten und schalltechnisch geeignete Lüftungselemente werden so kombiniert, dass das geforderte Maß sicher erreicht wird. Das schwächste Bauteil bestimmt das Ergebnis, in der Praxis meist das Fenster.
- Nachweis dokumentieren und einreichen. Annahmen, Berechnung und Bauteilauswahl werden im Schallschutznachweis festgehalten und, soweit das jeweilige Genehmigungsverfahren es vorsieht, mit den Bauvorlagen eingereicht.
Wie sieht der Außenlärmschutz in der Praxis aus?
Typischer Fall 1. Wohnhaus an einer Bundesstraße
Eine Bauherrin plant ein Einfamilienhaus an einer Bundesstraße. Der Bauphysiker ermittelt den Außenlärmpegel aus den Verkehrszählungen und ordnet die Fassaden ein:
- Straßenseitige Fassade: Lärmpegelbereich V
- Rückseitige Fassade: Lärmpegelbereich III
Daraus folgt: Fenster zur Straße in Klasse 4, rückseitige Fenster in Klasse 2. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung deckt das Lüften bei geschlossenen Fenstern ab.
Der Nachweis dokumentiert beide Fassadenseiten getrennt. Dieser Außenlärmnachweis ist Teil der Bauvorlage beim Bauantrag.
Typischer Fall 2. Mehrfamilienhaus neben einer Regionalbahn
Ein Mehrfamilienhaus liegt 60 Meter neben einer regionalen Bahnstrecke. Maßgeblich ist der Schienenverkehrslärm, vor allem nachts.
Der Bauphysiker setzt die Bahnseite auf LPB V, die abgewandte Seite auf LPB III. Bahnseitig kommen Fenster in Klasse 5 zum Einsatz, die Außenwand bekommt mehr Masse pro Quadratmeter.
Im Grundriss wandern alle Schlafräume auf die ruhige Seite. Das ist oft der wirksamste Hebel: Architektur statt Materialaufwand. Eigentümer, die später verkaufen oder Wohnungen einzeln veräußern wollen, lassen sich vorab eine Bewertung mehrgeschossiger Wohnobjekte erstellen, um den Einfluss der Lärmlage auf den Marktwert zu quantifizieren.
Typischer Fall 3. Anbau in einer Einflugschneise
Ein Bestandsgebäude wird um einen Anbau erweitert, der direkt in einer Einflugschneise liegt. Fluglärm mit hohen Spitzenpegeln gibt den Ton an. Der Bauphysiker setzt die Außenbauteile auf LPB VI, plant Fenster in Klasse 5 und ein Dach mit zusätzlicher Schwerschicht. Im Nachweis wird zusätzlich auf die Spitzenpegel im Schlafraum geschaut, weil das Mittel allein hier zu wenig sagt.
Welche Fehler passieren beim Außenlärmnachweis am häufigsten?
- Falscher Bezugspunkt: Der Außenlärmpegel muss vor der Fassade in der ungünstigsten Lage angesetzt werden, nicht im Mittel über das Grundstück.
- Verwechslung Tag und Nachtpegel: Schlafräume werden über den Nachtpegel beurteilt, der häufig kritischer ist als der Tagpegel.
- Vernachlässigte Rolladenkästen: Eingebaute Rolladenkästen können die Schalldämmung der Fassade deutlich reduzieren, wenn sie nicht passend ausgeführt sind.
- Lüftungslösung zu spät geplant: Wer die Lüftung erst nach Fassadenwahl plant, baut häufig Kompromisslösungen ein. Besser ist eine integrierte Planung.
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